Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Dominic Farnung, webynd, Nördliche Ringstraße 143, 63225 Langen (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Webentwicklung, Webdesign, Website-Analyse, Beratung und verwandte digitale Leistungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.

(2) Die Art der Leistungserbringung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Die individuelle Programmierung und Erstellung von Websites erfolgt in der Regel als Werkvertrag. Beratungsleistungen, Schulungen, Website-Analysen sowie laufende Betreuungs- und Wartungsleistungen werden als Dienstverträge erbracht, bei denen der Auftragnehmer eine fachgerechte Ausführung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg schuldet. Die Vergütung erfolgt zu vereinbarten Festpreisen oder auf Basis vereinbarter Einzelpreise (z. B. pro Seite oder pro Leistungseinheit).

(3) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und mit der üblichen Sorgfalt.

(4) Soweit im Angebot nicht anders angegeben, wird die Funktionsfähigkeit von Websites für die jeweils aktuellen Versionen der gängigen Browser (Google Chrome, Safari, Mozilla Firefox, Microsoft Edge) sowie für gängige mobile Endgeräte (iOS, Android) gewährleistet.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Als Schriftform gilt auch die elektronische Übermittlung per E-Mail.

(3) Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt einen festen Ansprechpartner, der bevollmächtigt ist, Entscheidungen im Rahmen des Projekts zu treffen und Freigaben zu erteilen.

(3) Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend. Verzögert sich die Leistungserbringung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen um mehr als 30 Kalendertage, ist der Auftragnehmer berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand (insbesondere für erneute Einarbeitung und Umplanung) gesondert in Rechnung zu stellen.

(4) Der Auftraggeber versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Marken- und Nutzungsrechte) an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten (Texte, Bilder, Logos etc.) verfügt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden, inklusive der Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung.

§ 5 Änderungswünsche (Change Requests)

(1) Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, so teilt er dies dem Auftragnehmer schriftlich mit.

(2) Der Auftragnehmer prüft den Änderungswunsch und unterbreitet dem Auftraggeber ein gesondertes Angebot über die Mehrkosten und ggf. die Terminverschiebung.

(3) Änderungen werden erst nach schriftlicher Beauftragung des Zusatzangebots durch den Auftraggeber umgesetzt. Ohne gesonderte Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen.

§ 6 Termine und Fristen

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist der Auftraggeber erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Werktagen zur Ausübung weiterer Rechte berechtigt.

(3) Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern sich die Fristen entsprechend.

§ 7 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung wird der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme auffordern.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Abnahmeaufforderung zu prüfen und abzunehmen. Beanstandungen sind schriftlich und konkret mitzuteilen.

(3) Äußert sich der Auftraggeber nicht innerhalb der Frist nach Absatz 2, gilt die Leistung als abgenommen. Auf diese Rechtsfolge wird der Auftragnehmer bei der Abnahmeaufforderung gesondert hinweisen.

(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(5) Die produktive Nutzung der Website (z. B. Live-Schaltung unter der Hauptdomain des Auftraggebers) gilt in jedem Fall als rügelose Abnahme der vertraglichen Leistung.

§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise (Festpreise und/oder Einzelpreise). Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

  • 20 % des Festpreises bei Auftragserteilung (Anzahlung)
  • 80 % des Festpreises nach Abnahme der Leistung (Schlussrechnung)

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Forderung einzustellen.

§ 9 Nutzungsrechte und Urheberrecht

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeitsergebnissen ein, soweit dies für den vertraglichen Zweck erforderlich ist.

(2) Vor vollständiger Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachten Leistungen in angemessener Form als Referenz zu nutzen (z. B. Portfolio, Website), sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Die im Rahmen des Auftrags erstellten Dateien und Quellcodes werden dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung übergeben.

(5) Soweit im Rahmen des Auftrags für spezifische Funktionen Software, Plugins oder Materialien von Dritten genutzt werden, gelten hierfür ausschließlich die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber darauf hin. An dem vom Auftragnehmer individuell erstellten Quellcode gelten die Nutzungsrechteinräumungen gemäß Absatz 1 und 4.

§ 10 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

(3) Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung schriftlich und nachvollziehbar zu melden.

(4) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung. Erst nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen stehen dem Auftraggeber weitere Gewährleistungsrechte zu.

(5) Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die durch nachträgliche Änderungen des Auftraggebers oder Dritter, unsachgemäße Nutzung oder veränderte technische Rahmenbedingungen (z. B. Browser-Updates, Server-Änderungen) verursacht wurden.

§ 11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der vereinbarten Nettovergütung des jeweiligen Auftrags.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(5) Der Auftragnehmer schuldet keine rechtliche Prüfung der Website (insbesondere nicht hinsichtlich des Wettbewerbs-, Marken- oder Datenschutzrechts). Die rechtliche Verantwortung für den Live-Betrieb und die Inhalte der Website trägt allein der Auftraggeber.

§ 12 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für die Dauer von 3 Jahren.

§ 13 Kündigung und Stornierung

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen anteilig abzurechnen. Bereits geleistete Anzahlungen werden verrechnet.

(2) Darüber hinaus steht dem Auftragnehmer bei Kündigung durch den Auftraggeber ein pauschaler Schadenersatz in Höhe von 15 % der noch nicht erbrachten Leistungen zu, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 14 Datenschutz

(1) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.

(2) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers im Übrigen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Stand: April 2026